GEMÄSS § 95 ABS. 1A AUSSSTRG
Bei der Erziehung der eigenen Kinder oder der Bonuskinder spielt die selbst erfahrene Kindheit eine große Rolle. Bewusst oder unbewusst
geben wir das weiter, was wir erlernt haben.
Ist der eigene Rucksack mit vielen negativen Mustern und Glaubenssätzen gefüllt, werden diese nun durch die Kinder aufgezeigt.
Das stresst unheimlich und kann dazu führen, dass die liebevolle Beziehung verloren geht und frau/man wie seine Eltern wird.
Und genau das ist es, was man auf keinen Fall wollte. Oder?
Sei dankbar, dass dein Kind dich auf deine inneren Anteile aufmerksam macht, die du dir anschauen darfst. Es möchte wie
du eine Beziehung, die von Vertrauen, Liebe und Neugier geprägt ist.
Elternberatung 60 min. 100 Euro
In Österreich ist eine Beratung für beide Elternteile verpflichtend, wenn sie bei einer einvernehmlichen Scheidung minderjährige Kinder haben. Die Elternteile haben auf Grund der gesetzlichen Lage die Pflicht, den Nachweis über die geleisteten Beratungsstunden nach §95Abs1a AußStrG vorzulegen.
Das sagt das Bundesministerium auf seiner Seite dazu:
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/
Ich erfülle alle Anforderungen des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend und wurde daher
auf die BeraterInnen Liste aufgenommen. Hier finden Sie den Eintrag:
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/berater/2356/3527/anja-boedi/
Die Preise sind vom Bundesministerium vorgegeben:
60,00 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
35,00 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung