GEMÄSS § 95 ABS. 1A AUSSSTRG
In Österreich ist eine Beratung für beide Elternteile verpflichtend, wenn sie bei einer einvernehmlichen Scheidung minderjährige Kinder haben. Die Elternteile haben auf Grund der gesetzlichen Lage die Pflicht, den Nachweis über die geleisteten Beratungsstunden nach §95Abs1a AußStrG vorzulegen.
Das sagt das Bundesministerium auf seiner Seite dazu:
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/
Ich erfülle alle Anforderungen des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend und wurde daher auf die
BeraterInnen Liste aufgenommen. Hier finden Sie den Eintrag:
https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/berater/2356/3527/anja-boedi/
Die Preise sind vom Bundesministerium vorgegeben:
60,00 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
35,00 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung