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Mediation

Mediation ist ein weiterer Arbeitsbereich der LSB, der neben Unternehmensberater:innen und Jurist:innen ausführt werden darf.

Durch eine spezielle 1,5 jährigen Weiterbildung darf man/frau sich dann beim Bundesministerium für Justiz zusätzlich listen lassen.

 


Mediation ist ein außergerichtliches Einigungsverfahren, welches in den 40er Jahren durch die Arbeitskämpfe in den USA weiterentwickelt wurde.

Seit ca. 40 Jahren werden Mediationen auch in Österreich angewandt und haben viele Bereiche des Lebens Einzug gehalten:

 

Friedensmediationen

Familienmediationen z.B. bei Scheidungen, Klärungen bei Erbangelegenheiten, Hofübergaben…

Lehrlingsmediationen

Mediationen im Arbeitsleben

Mediationen bei Betriebsübernahmen und -übergaben

Nachbarschaftsmediationen

Schulmediationen

usw.

 

In Mediationen lösen sich nicht die Konflikte in Luft auf. Es wird daran gearbeitet, Unterschiede zu verstehen und zu akzeptieren. So entstehen neue Sichtweisen und neue Lösungsmöglichkeiten können gesehen werden. Es gibt keine faulen Kompromisse wie vor Gericht, sondern tatsächlich einen Konsens, dem die Konfliktparteien am Ende gut zustimmen können. 

 


Mediationen sind grundsätzlich freiwillig, d.h. niemand wird zu einer Lösung gezwungen. Gerichte können jedoch Konfliktparteien zum Versuch einer Mediation auffordern. Ob dies von Erfolg gekrönt ist, liegt an der Bereitschaft, sich auf den anderen einzulassen. 

Viele Mediationen scheitern, weil noch immer das Gewinnen und der Gerechtigkeitssinn in den Köpfen vorherrscht.

Doch Rechtssprechung der Justiz und Gerechtigkeit an sich sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

 

Die Vorteile einer Mediation zusammengefasst:

* Nachhaltigkeit der Lösung, weil freiwillige Teilnahme und Akzeptanz aller Streitparteien erarbeitet wird geringerer Zeitaufwand, da die Gespräche nicht am Problem festhalten sondern zukunftsorientiert gearbeitet wird

* kostengünstigere Variante, z.B. müssen keine Kosten der anderen Konfliktpartei übernommen werden

* Vertraulichkeit der Konfliktparteien, da auf Verschwiegenheit eingegangen wird ( und eingetragene Mediator:innen dürfen vor Gericht nicht über den Inhalt aussagen)

 

Von allen Parteien unterfertigte und korrekt erarbeitete Abschlussvereinbarungen können notariell beglaubigt werden und werden von Gerichten üblicherweise anerkannt. 

 

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Herzliche Grüße

Anja Bödi www.perspektivenwandel.at

 

Bettina Zeilhofer www.mondhuette.at

Bernadette Theisl www.bernadettetheisl.at / www.therapie-niessl.at/coaching-bernadette-theisl/

Markus Pisecker www.mut4u.at

Claudia Berger-Schachinger www.ur-sprung.info

Barbara Hercog www.trustinlife.at

Iris Ezenwafor Iris Ezenwafor - Lebensberaterin in Ausbildung unter Supervision

Heidi Marie www.heidemariepaul.at

Sonja Hackl www.sonjahackl.at

Karin Ehrlich www.ehrlich-ermutigt.com

Kathi Kaufmann https://www.facebook.com/profile.php?id=100093582895696 / https://instagram.com/centre.for.self?igshid=MzNlNGNkZWQ4Mg== 

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